Kategorie : Aemter-und-Behoerden

Eine Behörde in der Bundesrepublik Deutschland ist ein Organ eines Verwaltungsträgers, das gegenüber dem Verwaltungsträger berechtigt ist, mit Außenwirkung Aufgaben öffentlicher Verwaltung (insbes. der Erlass von Verwaltungsakten und das Schließen öffentlich-rechtlicher Verträge) wahrzunehmen. Für die Rechtmäßigkeit belastenden behördlichen Handels bedarf der Verwaltungsträger, der durch seine Behörden handelt, einer Eingriffsgrundlage (Gesetzesvorbehalt).


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Ämter, Behörden, Verwaltung, Verwaltungsträger, Organ, Kommunal, Bürgermeister, Gemeinde, Landrat, Magistrat


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