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Kategorie : Aemter-und-Behoerden
| Eine Behörde in der Bundesrepublik Deutschland ist ein Organ eines Verwaltungsträgers, das gegenüber dem Verwaltungsträger berechtigt ist, mit Außenwirkung Aufgaben öffentlicher Verwaltung (insbes. der Erlass von Verwaltungsakten und das Schließen öffentlich-rechtlicher Verträge) wahrzunehmen. Für die Rechtmäßigkeit belastenden behördlichen Handels bedarf der Verwaltungsträger, der durch seine Behörden handelt, einer Eingriffsgrundlage (Gesetzesvorbehalt). |
Passende Suchbegriffe dieser Kategorie:
Ämter, Behörden, Verwaltung, Verwaltungsträger, Organ, Kommunal, Bürgermeister, Gemeinde, Landrat, Magistrat |
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Behörden
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| Zentrale Behörde im kommunalen Bereich ist auf örtlicher Ebene in den meisten Bundesländern der Bürgermeister, in Ländern mit Magistratsverfassung hingegen ein Kollektivorgan namens Gemeindevorstand oder Magistrat. Bei den Landkreisen ist das Verwaltungsorgan der Landrat, in Ländern mit Magistratsverfassung der Kreisausschuss. Die von ihnen geleiteten Organisationseinheiten der Kommunalverwaltungen heißen traditionell Ämter (neuerdings auch oft Fachbereiche). Mehrere Ämter werden in Dezernaten oder Referaten zusammengefasst. In der Kommunalverwaltung ist eine Abteilung eine Untergliederung eines Amtes, ein Sachgebiet eine Untergliederung einer Abteilung. | |
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Wegweiser
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| Im ursprünglichen Sinne ist jedes Wegzeichen, das eine Richtung anzeigt, ein Wegweiser, etwa ein einfacher Pfeil, in erweitertem Sinne auch eine Wegtafel, die einen kartographischen oder symbolischen Überblick über eine Route gibt. | |
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Anlaufstellen
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| Anlaufstellen sind Beratungsstellen für alle möglichen Themen. Egal ob es um Hilfe in verschieden Lebenslagen geht oder um Rat bei Behörden oder Ämter. | |
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