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Kategorie : Arbeit-und-Beruf
| Eine spezielle Form der Erwerbstätigkeit wird als Beruf bezeichnet. Es wird auch von der Institution "Beruf" gesprochen, da man die gängige Definition von Institution darauf anwenden kann. Es handelt sich im Zusammenhang mit dem Beruf um gesellschaftlich anerkannte Regeln und Normen, die unwillkürlich entstanden sind und nicht einfach so aufgelöst werden können. Diese Regeln und Normen besagen, dass der Beruf die Verbindung von erworbenen Qualifikationen mit entsprechenden Tätigkeiten bedeutet. Ebenso zählen spezielle Handlungskompetenzen und soziale Anerkennung zu den definitorischen Aspekten des Berufs. |
Passende Suchbegriffe dieser Kategorie:
Beruf, Arbeit, Erwerbstätig, Ausbildung, Qualifikation, Arbeitsmarkt, Berufsausbildung, Firma, Arbeitgeber, Übernahme, Arbeitslosigkeit |
Unterkategorien:
Arbeitsvermittlung
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| Vermittlung geeigneter Arbeitsstellen an Arbeitsuchende und umgekehrt. Die Arbeitsvermittlung war Monopol der Bundesagentur für Arbeit. Die Agentur für Arbeit kann zu ihrer Unterstützung Dritte mit der Arbeitsvermittlung oder mit Teilaufgaben der Vermittlung beauftragen. Dies gilt besonders dann, wenn dadurch die berufliche Eingliederung erleichtert wird. Jeder Arbeitsuchende kann einen privaten Arbeitsvermittler beauftragen. | |
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Nebenverdienst
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| Unselbständige Heimarbeit ist eine Form der Lohnarbeit (bzw. der nicht selbstständigen Erwerbsarbeit), bei der der Arbeitsplatz entweder in der eigenen Wohnung oder in selbst gewählter Arbeitsstätte der Beschäftigten liegt, während der Arbeitgeber die Produktionsmittel zur Verfügung stellt und das Eigentum an dem hergestellten Produkt erwirbt. Die Heimarbeitsentgelte werden bei der Regel durch (rote) Bindende Festsetzungen als Mindestentgelte je Stunde oder je bearbeitetes Stück, in Ausnahmefällen auch durch Spezial-Tarifverträge, bestimmt. Staatliche Entgeltprüfer (Gewerbeaufsichtsämter - Staatliche Ämter für Arbeitsschutz) überwachen die Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen. | |
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Zeitarbeit
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| Arbeitnehmerüberlassung ist das "Verleihen" von Arbeitskräften (Leiharbeitnehmer) durch ein Unternehmen (Verleihunternehmen/Überlasser) an ein anderes Unternehmen (Entleiher/Beschäftiger). Umgangssprachlich wird Arbeitnehmerüberlassung auch als Leiharbeit, Zeitarbeit oder Personalleasing bezeichnet. | |
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