Kategorie : Arbeit-und-Beruf - Arbeitsvermittlung

Vermittlung geeigneter Arbeitsstellen an Arbeitsuchende und umgekehrt. Die Arbeitsvermittlung war Monopol der Bundesagentur für Arbeit. Die Agentur für Arbeit kann zu ihrer Unterstützung Dritte mit der Arbeitsvermittlung oder mit Teilaufgaben der Vermittlung beauftragen. Dies gilt besonders dann, wenn dadurch die berufliche Eingliederung erleichtert wird. Jeder Arbeitsuchende kann einen privaten Arbeitsvermittler beauftragen.


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